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Als Gewässerschutzbeauftragter informieren wir Sie über die wesentlichen Neuerungen im Wasserhaushaltsgesetz und in der neuen AwSV sowie deren Auswirkungen auf Ihre betriebliche Arbeit. Die Tagungen erfüllen die Voraussetzungen einer Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte nach §§ 64 - 66 WHG.
Fortbildung für Mehrfachbeauftragte im Betrieb. Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen.
Die Fortbildung ist bundesweit staatlich anerkannt gemäß 5. BImSchV und hat sich inzwischen zu dem Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.
Fortbildung für Mehrfachbeauftragte. Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.
Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Es besteht Anwesenheitspflicht!
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