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Auf diesen Veranstaltungen erhalten Sie Ihren Fortbildungsnachweis für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV. Sie erfahren alles über die rechtlichen Neuerungen und wie sich die Richtlinie auf andere Bereiche des Umweltrechts auswirkt.
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben!
Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter gemäß 5. BImSchV.
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben! Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.
Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Es besteht Anwesenheitspflicht!
Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen – stets aktuell und praxisnah – ein dickes Paket an Informationen zu den Neuerungen und Änderungen in der Umweltgesetzgebung. Die Fachtagung ist der etablierte Treffpunkt für Störfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragte aller Branchen. Anerkannt als Fortbildung gemäß 5. BImSchV - der Treffpunkt für Mehrfachbeauftragte im Betrieb.
Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen – stets aktuell und praxisnah – ein dickes Paket an Informationen zu den Neuerungen und Änderungen in der Umweltgesetzgebung. Die Fachtagung ist der etablierte Treffpunkt für Umweltbeauftragte aller Branchen. Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.
Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Es besteht Anwesenheitspflicht!
Jedes Unternehmen, welches mit gefährlichen Stoffen arbeitet, ist von Änderungen im Störfallrecht betroffen. Die Tagung ermöglicht es Ihnen, sich über die Neuerungen der Seveso-III-Richtlinie auf dem Laufenden zu halten und Ihre Fachkunde für Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte nach 5. BImSchV zu erneuern!
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