Compliance-Checks im Umweltrecht

Compliance-Checks im Umweltrecht helfen, Organisationsverschulden zu vermeiden. Am Beispiel des Immissionsschutz- und Störfallrechts zeigt das Seminar, wie externe Prüfungen und Compliance-Reports Führungskräfte und verantwortliche Mitarbeitende vor dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit schützen.

25.02. — 26.02.2026
Atrium Hotel Mainz
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Für Früh-Entschlossene10 % Rabatt gültig bis 16. Januar 2026 mit dem Code COMPLIANCE10

Compliance-Checks im Umweltrecht

Der Weg aus der groben Fahrlässigkeit – am Beispiel des Immissionsschutz- und Störfallrechts

Die Organisationsverantwortung im Fokus

Unternehmen stehen vor komplexen Pflichten im Umweltrecht. Fehler können als Organisationsverschulden gewertet und strafrechtlich verfolgt werden.

Haftungsrisiken für Führungskräfte

Geschäftsführer und leitende Mitarbeitende sind besonders gefährdet – bei Versäumnissen drohen persönliche Konsequenzen.

Der Compliance-Check als Lösung

Externe Fachleute prüfen die Strukturen im Unternehmen. Der daraus entstehende Compliance-Report kann vor dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit schützen.

Die Grenzen von Managementsystemen

Nicht jedes System erfüllt die Erwartungen – der Compliance-Check bietet eine praxisnahe Alternative zur Haftungsentlastung.

Die Themen:

  • Grundlagen einer jeden Organisation im Unternehmen
  • Die Verantwortlichkeiten im Unternehmen – Generelle Organisationspflichten der Geschäftsleitung, Pflichten der Umweltbeauftragten
  • Wie werden Betreiberpflichten richtig delegiert und was ist dabei zu berücksichtigen
  • Die Bedeutung von Managementsystemen und des Compliance-Checks

Interaktive Workshops:

  • Ausgewählte Fragen des immissionsschutzrechtlichen Compliance-Checks
  • Ausgewählte Fragen des störfallrechtlichen Compliance-Checks

Wen treffen Sie auf diesem Seminar?

  • Fach- und Führungskräfte aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits- und Arbeitsschutzabteilungen
  • Mitarbeitende aus den Bereichen Compliance- und Umweltmanagement
  • Betriebliche Umweltbeauftragte, v. a. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sowie Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte
  • Mitarbeitende der Rechtsabteilungen aus der produzierenden Industrie
  • Umweltgutachter, Unternehmensberater und Kanzleien mit dem Fokus auf betrieblichem Umweltschutz

Fortbildungsnachweis

Staatlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte gemäß 5. BImSchV.

 

Programm

Mittwoch, 25. Februar 2026
10:00
Eröffnung und Begrüßung durch die Umweltakademie Fresenius und den Seminarleiter

Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, Müggenborg Kanzlei für Umwelt- und Technikrecht

10:15
Grundlagen einer jeden Organisation im Unternehmen
  • Definition von natürlichen und juristischen Personen als Träger von Pflichten
  • Rechtliche Verantwortung von Organen
  • Unternehmen als Inhaber von Genehmigungen
  • Unternehmen im Vertragsrecht
  • Daraus abgeleitete Pflichten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens

Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg

10:45
Die Verantwortlichkeiten im Unternehmen
  • Generelle Organisationspflichten der Geschäftsführung
  • Delegationsmöglichkeiten und deren Grenzen
  • Pflichten der Umweltbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Pflichten sonstiger Mitarbeiter in strafrechtlicher Hinsicht

Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg

12:30
Mittagspause
13:30
Aufgaben der Geschäftsführung, Manager und Beauftragten
  • Wer hat als Geschäftsführer/Vorstand, Manager, Beauftragter welche Aufgaben rechtlich tatsächlich wahrzunehmen?
  • Wie werden Betreiberpflichten richtig delegiert und was ist dabei zu berücksichtigen?
  • Gesetzliche Kontrollpflicht zur Überwachung der Einhaltung der Betreiberpflichten

Alexandra Piller, Piller Consulting

15:00
Kaffeepause
15:30
Die Bedeutung von Managementsystemen und des Compliance-Checks
  • Ziele von Managementsystemen
  • Rechtssicherheit und Normenkonformität mit Managementsystemen
  • Schnittstelle zur Compliance, insbesondere zum Immissionsschutz- und Störfallrecht
  • Gerichtsfeste Dokumentation und Nachweisbarkeit

Alexandra Piller

17:00
Diskussion und Ende des ersten Veranstaltungstages
18:30
Gemeinsame Abendveranstaltung


Donnerstag, 26. Februar 2026
09:00
Grundlagen des Immissionsschutzrechts in Bezug auf Produktionsanlagen
  • Der Begriff des Anlagenbetreibers
  • Genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
  • Die Änderung von Anlagen
  • Die Wirkungen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Prof. Dr. Hans-Joachim Müggenborg

10:15
Workshop: Ausgewählte Fragen des immissionsschutzrechtlichen Compliance-Checks
  • Beantwortung eines individuellen Compliance-Checks
  • Im Workshop werden die Fragen aus dem Compliance-Check zur Haftungsreduktion erläutert und beantwortet
  • Die Teilnehmenden erhalten einen Leitfaden für die Praxis

Alexandra Piller

11:15
Kaffeepause
11:45
Grundlagen des Störfallrechts
  • Der Begriff des Störfall-Betriebsbereichs
  • Anwendungsprüfung durch Unternehmen
  • Störfallrechtliche Grundpflichten
  • Erweiterte Störfallpflichten

Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg

12:15
Workshop: Ausgewählte Fragen des störfallrechtlichen Compliance-Checks
  • Beantwortung eines individuellen Compliance-Checks
  • Im Workshop werden die Fragen aus dem Compliance-Check zur Haftungsreduktion erläutert und beantwortet
  • Die Teilnehmenden erhalten einen Leitfaden für die Praxis

Alexandra Piller

13:45
Abschlussdiskussion
14:00
Ausgabe der Teilnahmezertifikate und gemeinsamer Mittagsimbiss

Referent:innen

Name

Unternehmen

Müggenborg

Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg

Müggenborg Kanzlei für Umwelt- und Technikrecht

ist Inhaber der Müggenborg Kanzlei für Umwelt- und Technikrecht in Aachen. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2014 Vorsitzender des DAV-Umweltausschusses beim deutschen Anwaltsverein.

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Piller

Alexandra Piller

Piller Unternehmensberatung

hat 15 Jahre Erfahrung in der Implementierung von Management-, insbesondere Rechtsmanagementsystemen in großen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland und Österreich mit Schwerpunkten in Umwelt- und Arbeitsschutz sowie der Durchführung von internen Audits und Workshops. Seit 2022 als selbstständige Unternehmensberaterin und Referentin mit Spezialisierung auf praxisorientierte Umsetzung der gerichtsfesten Organisation tätig.

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Veranstaltungsort

Atrium Hotel Mainz
Flugplatzstr. 44
55126 Mainz
Telefon : +49 6131 491-0
E-Mail: infoatrium-mainz.de
www.atrium-mainz.de

Wir haben für Sie im Veranstaltungshotel bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert. Bitte buchen Sie direkt beim Hotel und nennen Sie das Stichwort „Umweltakademie Fresenius“.

Preise & Leistungen

Teilnahmepreis: € 1.595,00 zzgl. MwSt.

Im Teilnahmepreis sind folgende Leistungen enthalten:

  • Veranstaltungsteilnahme
  • Veranstaltungsdokumentation
  • Mittagessen
  • Kaffeepausen und Getränke
  • Abendveranstaltung am ersten Veranstaltungstag
  • Teilnahmezertifikat

Vertreter:innen einer Behörde oder einer öffentlichen Hochschule erhalten einen ermäßigten Teilnahmepreis von € 895,00 zzgl. MwSt. (Nachweis per Fax oder E-Mail erforderlich). Der Sonderpreis ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

Gruppenrabatt
Bei gemeinsamer Anmeldung aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person 15 % Rabatt.

Buchen ohne Risiko
Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir Ihnen 50 % der Teilnahmegebühren. Bei späteren Stornierungen oder Nicht-Erscheinen können keine Teilnahmegebühren erstattet werden. Sie erhalten jedoch in diesem Fall von uns nach der Veranstaltung die Veranstaltungsdokumentation. Eine Ersatzperson können Sie jederzeit kostenfrei benennen.

Barbara Kramer

Ihre Ansprechpartnerin

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Inhalt und Konzeption

+49 231 75896-68
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