Fortbildung für Mehrfachbeauftragte im Betrieb. Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Fortbildung ist bundesweit staatlich anerkannt gemäß 5. BImSchV und hat sich inzwischen zu dem Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.
Fortbildung für Mehrfachbeauftragte im Betrieb. Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte können sich an 3 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Fortbildung ist bundesweit staatlich anerkannt und hat sich inzwischen zu dem Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.
Am 01.01.2023 traten mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), sowie dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), umfangreiche Änderungen in Kraft. Es gibt eine Vielzahl von Neuerungen für die industrielle Energieversorgung und -finanzierung. Wie geht es für die stromintensive Industrie weiter? Wissen Sie, worauf Sie sich, als betroffenes Unternehmen, in den kommenden Jahren einstellen müssen?
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben!
Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter gemäß 5. BImSchV.
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben! Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.
Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Es besteht Anwesenheitspflicht!
Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen – stets aktuell und praxisnah – ein dickes Paket an Informationen zu den Neuerungen und Änderungen in der Umweltgesetzgebung. Die Fachtagung ist der etablierte Treffpunkt für Störfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragte aller Branchen. Anerkannt als Fortbildung gemäß 5. BImSchV - der Treffpunkt für Mehrfachbeauftragte im Betrieb.
Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen – stets aktuell und praxisnah – ein dickes Paket an Informationen zu den Neuerungen und Änderungen in der Umweltgesetzgebung. Die Fachtagung ist der etablierte Treffpunkt für Umweltbeauftragte aller Branchen. Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.
Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Es besteht Anwesenheitspflicht!
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