Durch eine Teilnahme an diesem Online-Seminar erneuern Sie Ihre Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte nach §§ 64 - 66 WHG. Sie erfahren, wie Sie die zahlreichen rechtlichen Anforderungen gemäß WHG und AwSV unter Einbeziehung der geänderten TRwS 779 vernünftig und rechtssicher im betrieblichen Alltag umsetzen können.
Bei diesem Online-Seminar informieren wir Sie kompakt und tagesaktuell über anstehende Neuerungen im Immissionsschutzrecht auf europäischer und nationaler Ebene. Diese Schulung erfüllt die Voraussetzungen einer Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte und ist bundesweit staatlich anerkannt.
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben!
Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter gemäß 5. BImSchV.
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben! Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.
Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Es besteht Anwesenheitspflicht!
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben! Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter gemäß 5. BImSchV.
Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen – stets aktuell und praxisnah – ein dickes Paket an Informationen zu den Neuerungen und Änderungen in der Umweltgesetzgebung. Die Fachtagung ist der etablierte Treffpunkt für Umweltbeauftragte aller Branchen. Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.
© Die Akademie Fresenius GmbH