Ob der Umgang mit Protesten gegen Großprojekte, die Schließung eines Werks, der Außenauftritt bei Stör- und Ereignisfällen oder die Bewältigung einer Restrukturierung – Krisen sind Ereignisse, durch die akute Gefahren drohen für die Umwelt, für Lebewesen, für die Vermögenswerte und nicht zuletzt, für die Reputation Ihres Unternehmens. Auch wenn Sie bestens aufgestellt sind: die bloße Beherrschung von Recht und Technik genügt heute nicht mehr, um in der medial getriebenen Welt erfolgreich zu sein. Informieren Sie sich jetzt!
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben!
Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter gemäß 5. BImSchV.
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben! Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.
Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Es besteht Anwesenheitspflicht!
Wer sich professionell auf den Ernstfall vorbereiten möchte, ist im Online-Seminar „Notfall- und Krisenmanagement für Anlagenbetreiber“ richtig. Es werden Ihnen praxisnahe und nachvollziehbare Maßnahmen aufgezeigt, wie Sie ein Notfall- und Krisenmanagement vernünftig aufbauen, planen und durchführen können und gibt Tipps, wie Notfälle und Krisen von vornherein vermieden werden können.
Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen – stets aktuell und praxisnah – ein dickes Paket an Informationen zu den Neuerungen und Änderungen in der Umweltgesetzgebung. Die Fachtagung ist der etablierte Treffpunkt für Störfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragte aller Branchen. Anerkannt als Fortbildung gemäß 5. BImSchV - der Treffpunkt für Mehrfachbeauftragte im Betrieb.
Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen – stets aktuell und praxisnah – ein dickes Paket an Informationen zu den Neuerungen und Änderungen in der Umweltgesetzgebung. Die Fachtagung ist der etablierte Treffpunkt für Umweltbeauftragte aller Branchen. Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.
Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich. Es besteht Anwesenheitspflicht!
Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Die Bundesregierung will deshalb die Verfahrensdauer mindestens halbieren. Auf was müssen Sie künftig achten?
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