Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben! Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV.
Auch dieses Jahr bieten wir Ihnen – stets aktuell und praxisnah – ein dickes Paket an Informationen zu den Neuerungen und Änderungen in der Umweltgesetzgebung. Die Fachtagung ist der etablierte Treffpunkt für Umweltbeauftragte aller Branchen. Damit erfüllen Sie Ihre Fortbildungsverpflichtungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV, Ihre Verpflichtungen nach §9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und erneuern Ihre Fachkunde nach §64 WHG.
Für Sie als Erzeuger, Beförderer, Sammler, Makler, Entsorger und/oder Händler von Abfällen ist es wichtig, die aktuellen Vorschriften des Abfallrechts und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu kennen. Bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand!
Im April 2024 wurde von der EU die Novelle der IED-Richtlinie beschlossen und veröffentlicht: IED und BREF-Prozess – alles neu?! Dieser Workshop hat zum Ziel, Sie und Ihr Unternehmen auf die neuen, verschärften Anforderungen vorzubereiten. Er vermittelt Ihnen das notwendige Wissen und gibt Ihnen die Werkzeuge an die Hand, um IED 2.0 effektiv begegnen zu können. Praxisnah und tagesaktuell!
Durch eine Teilnahme an dieser Online-Schulung erneuern Sie Ihre Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte nach §§ 64 - 66 WHG. Sie erfahren, wie Sie die zahlreichen rechtlichen Anforderungen gemäß WHG und AwSV unter Einbeziehung der geänderten TRwS 779 vernünftig und rechtssicher im betrieblichen Alltag umsetzen können.
Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Die Bundesregierung will deshalb die Verfahrensdauer mindestens halbieren. Auf was müssen Sie achten?
Bei diesem Online-Seminar informieren wir Sie kompakt und tagesaktuell über anstehende Neuerungen im Immissionsschutz- und Störfallrecht auf europäischer und nationaler Ebene.
Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Fortbildung ist bundesweit staatlich anerkannt gemäß 5. BImSchV und hat sich im Lauf der Jahre zu DEM Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.
Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte können sich an 3 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Fortbildung ist bundesweit staatlich anerkannt und hat sich inzwischen zu dem Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.
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