Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Benötigen Sie zusätzlich eine Fortbildung für Abfallbeauftragte? Dann können Sie mit einem weiteren Tag Ihre Fortbildung für Abfallbeauftragte erlangen.
Die Fortbildung hat sich inzwischen zu dem Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.
Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten am Ende der Tagung ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Gewässerschutzbeauftragte erhalten ebenfalls ein Zertifikat zum Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung gemäß §§64-66 WHG.
Aufrechterhaltung der Fachkunde für den Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung. Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich.
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