Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an zwei Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Benötigen Sie zusätzlich eine Fortbildung für Abfallbeauftragte? Dann können Sie mit einem weiteren Tag Ihre Fortbildung für Abfallbeauftragte erlangen.
Die Fortbildung hat sich inzwischen zu dem Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.
In diesem Jahr findet Fachtagung "Umweltrecht für Umweltbeauftragte" bereits zum 25. Mal statt! Seien auch Sie bei der Jubiläumsveranstaltung im März in Mainz dabei!
Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten am Ende der Tagung ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Gewässerschutzbeauftragte erhalten ebenfalls ein Zertifikat zum Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung gemäß §§64-66 WHG.
Umweltrecht für Umweltbeauftragte | 18. – 19. März 2024
Aufrechterhaltung der Fachkunde für den Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung. Hierfür ist der Besuch von allen drei Veranstaltungstagen erforderlich.
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